Öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger
Um eine strittige Bauleistung zu klären sind Gutachten, Beweissicherungen, fachliche Berichte und Feststellungen zwingend erforderlich. Je nachdem wie der Sachverhalt vorliegt, gibt es unterschiedliche Wege, eine Klärung, Beseitigung oder eine Einigung (außergerichtlich, als auch gerichtlich) herbeizuführen. Das kann entweder durch ein Gutachten erfolgen oder aber auch durch eine Konfliktlösung herbeigeführt werden.
Problemstelle: Verbindung zum Untergrund
Schadensbild: Bruch einer Fassadenplatte
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Gutachten und Konfliktlösungen
für Hausverwaltungen, Gerichte, Versicherungen, Behörden,
Architekten, Banken und Bauherren
Sachverständigenbüro J. Lang
Münchenerstr. 101, Geb. 1
85737 Ismaning
Telefon: 089 / 3836 7732
Telefax: 089 / 410 73 131
E-Mail: j.lang@steingutachter24.de
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